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Alfa-Metal
Internationales Zentrum
für Spezialausbildung
im Bereich Schutz und Sicherheit
Luftfahrt – Ausbildungszentrum

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ICSTPS Alfa Metal bietet Ihnen den besten Service bei der Visumbeantragung. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihres Visumantrags für die Republik Bulgarien und sorgen für eine zügige Bearbeitung. Alle erforderlichen Dokumente (Einladung, Vertrag und Voucher) können von uns erstellt werden.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie ausschließlich bei der Visumbeantragung unterstützen. Die endgültige Entscheidung über die Visumerteilung liegt allein bei der bulgarischen Auslandsvertretung in dem Land, in dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Visumbeantragung mehrere Wochen dauern kann. Planen Sie Ihre Reise daher sorgfältig.

Visumarten
Visum A (Flughafentransit) – weitere Informationen
Visum C (Kurzaufenthalt zum Transit oder geplanter Aufenthalt) – weitere Informationen
Visum D (Langzeitaufenthalt) – weitere Informationen

Einreisebestimmungen

Ausländische Staatsbürger können in die Republik Bulgarien einreisen, wenn sie im Besitz eines gültigen ausländischen Reisedokuments oder eines gleichwertigen Dokuments sowie gegebenenfalls eines Visums sind.

Visumvoraussetzungen

Ausländische Staatsbürger, die ein Visum für Bulgarien beantragen möchten, benötigen ein gültiges Reisedokument, das folgende Anforderungen erfüllt:

Das Reisedokument darf nicht weniger als drei Monate nach dem geplanten Ausreisedatum aus Bulgarien ablaufen.
Bei mehrfacher Ein- und Ausreise darf das Reisedokument nicht weniger als drei Monate nach dem letzten geplanten Ausreisedatum aus Bulgarien ablaufen.
Das Reisedokument muss mindestens zwei leere Seiten für Visastempel und weitere Informationen enthalten.
Das Reisedokument darf nicht älter als zehn Jahre sein.

Visa für die Republik Bulgarien werden von den diplomatischen Vertretungen und Konsularabteilungen der Republik Bulgarien ausgestellt.

Visumantrag

Visumanträge sind frühestens drei Monate vor dem geplanten Reiseantritt einzureichen. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, außer in humanitären Fällen.

Visumanträge für Minderjährige oder Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit sind von deren gesetzlichen Vertretern oder einer hierzu ausdrücklich bevollmächtigten Person einzureichen.

Visumanträge für Minderjährige oder Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit sind von deren gesetzlichen Vertretern, Betreuern oder einer hierzu ausdrücklich bevollmächtigten Person einzureichen.

Sie können Ihr Visumantragsformular hier herunterladen.

Ausfüllen des Visumantragsformulars

Alle Felder des Antragsformulars sind in Maschinenschrift auszufüllen. Die Namensfelder sind in lateinischen Buchstaben (genau wie im Reisedokument) auszufüllen. Die übrigen Angaben sind auf Englisch oder Bulgarisch zu machen.

Der Antrag ist vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben.

EU-Bürger müssen zusätzlich die Namen ihrer Familienangehörigen angeben, um das Verwandtschaftsverhältnis zu verdeutlichen.

Visumantrag Typ „D“ – Obligatorisches persönliches Interview

Bei der Beantragung eines Langzeitvisums ist ein persönliches Interview obligatorisch.

Für Ihren Visumantrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
Eine Kopie der ersten Seite Ihres Reisepasses;
Eine Kopie Ihres letzten bulgarischen und Schengen-Visums bzw. Ihres Visums für Großbritannien und die USA (falls vorhanden);
Ein Farbfoto (3,5 cm x 4,5 cm) vor hellem Hintergrund (gilt auch für Kinder im Reisepass); das Gesicht muss gut erkennbar und ausreichend groß sein (70–80 % des Bildes); die Augen müssen rot sein; Folgendes ist nicht zulässig: Fotos mit Sonnenbrille; nicht professionelle Fotos oder Ausschnitte aus Amateurfotos;
Eine Krankenversicherung, die für die gesamte Dauer der Reise in den EU-Mitgliedstaaten gültig ist und alle Kosten für Rücktransport, dringende medizinische Versorgung und Notfallbehandlungen im Krankenhaus während des im Visum angegebenen Aufenthalts abdeckt. Die Versicherungssumme muss mindestens 30.000,00 € betragen;
Tickets (Original und Kopie) oder Buchungsbestätigung oder Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Kosten für Tickets und Aufenthalt.

Kopie des Fahrzeugscheins (falls mit Fahrzeug eingereist wird).
Für minderjährige Kinder, die ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte reisen, sind folgende Dokumente vorzulegen:
Geburtsurkunde (Kopie); Original und Kopie einer notariell beglaubigten Vollmacht beider Elternteile/Erziehungsberechtigter oder eines Elternteils/Erziehungsberechtigten, aus der hervorgeht, dass diese der unbegleiteten Reise ihres Kindes zustimmen.

Vollständige und aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des bulgarischen Außenministeriums.

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